OUT OF YOURSELF AND INTO THE TEAM

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                                                                     Ordentliche Mitgliederversammlung 2026

                                                                             Artland Dragons e.V.

                                      Die Mitgliederversammlung findet am 15.09.2026 um 19:00 Uhr im    

                                                 VIP – Raum der Artland Arena zu Quakenbrück statt. 

  Folgende Tagesordnung wird vorgeschlagen:  

  1. Eröffnung und Begrüßung,

  2. Wahl der Protokollführung,

  3. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung,

  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit,

  5. Feststellung der Tagesordnung,

  6. Berichte

    1. des 1. Vorsitzenden,

    2. des Sportwartes – Leistungen der Abteilungen,

    3. der Kassenprüfer,

  7. Entlastung des Vorstands,

  8. Wahlen

    1. des 2. Vorsitzenden,

    2. Des 1. Kassenwartes,

    3. der Kassenprüfer,

  9. Satzungsänderung

    1.  gemäß Forderung des LSB Niedersachsen

            Der Satzungsentwurf ist beigefügt.

  10. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge für das Geschäftsjahr

     11. Verschiedenes

     Der Vorstand

     15.08.2026

Satzungs - Paragraph § 2 mit gewünschter Änderung

  • 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
  • Der Verein mit Sitz in Quakenbrück verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  • Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Inklusion und Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Rahmen von Aktivitäten rund um den Sport. Hierbei liegt der Fokus auf dem Basketballsport im Artland und den angrenzenden Regionen. Neben sportlichen Angeboten im Breitensport soll auch der Leistungs- und Spitzensport im Jugendbereich gefördert werden. Darüber hinaus wird der Satzungszweck durch die intensive Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit in allen Altersbereichen sowie durch die Kooperation mit anderen Vereinen und Organisationen verwirklicht.
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral (gem. LSB-Aufnahmeordnung, § 5, Ziff. 4).

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